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Europaletten

Eine Europoolpalette (umgangssprachlich: Europalette; in abgekürzter Form auch FP für Flachpalette) kann eine beliebige Palette aus dem Tauschsystem des Europool sein. Typischerweise (wie im Nachfolgenden) ist die durch EN 13698-1 genormte, mehrwegfähige Transportpalette mit einer Grundfläche von 0,96 Quadratmeter und den Maßen 1200 × 800 × 144 mm (Länge × Breite × Höhe) sowie einem Eigengewicht von 20–24 kg (je nach Holzfeuchte) gemeint. Sie wird von 78 Spezialnägeln zusammengehalten (gelegentlich auch 81 Nägel).
 

Eine Europalette ist eine sogenannte Vierwegpalette, d. h., sie kann von allen vier Seiten mit einem automatischen Flurfördergerät, einem Gabelstapler oder Hubwagen aufgenommen und befördert werden.
 

Die Europalette ist UIC-genormt und entspricht den Bestimmungen der European Pallet Association (EPAL).
 

Europaletten werden normalerweise nicht in ISO-Containern eingesetzt, da die Maße der Europalette nicht zu denen des ISO-Containers passen. Dies ist durch unterschiedliche Einheitensysteme in Amerika (Herkunft des Containers) und Europa (Herkunft der Europoolpalette) begründet. Wertvolles und teures Transportvolumen im Container würde so nicht optimal genutzt werden. Seit einiger Zeit hat sich eine Kunststoffpalette mit den für Containermaße optimierten Maßen 1140 × 1140 mm auf dem Markt durchgesetzt. Um herkömmliche Europaletten (1.200 x 800 mm) ohne Laderaumverlust in Containern transportieren zu können wurden für den europäischen Binnenverkehr an die Maße der ISO-Container angepasste, aber etwas breitere Binnencontainer eingeführt.
 

Geschichte der Europalette

Anfang 1961 und in den darauf folgenden Jahren unterzeichneten einige europäische Eisenbahnen, die in der Vereinigung der Internationalen Eisenbahnen (UIC) (Union Internationale des chemins de fer) organisiert sind, einen Vertrag über eine tauschbare Palette, mit dem Namen Europalette.
 

Ende 1968 wurde von einigen Bahnen ein weiterer Vertrag über eine tauschbare Boxpalette mit dem Namen Eurogitterbox unterschrieben.
 

Die unterzeichnenden Eisenbahnen waren zur Einhaltung der Normen, der Herstellung und zur Reparatur der Europaletten sowie den Eurogitterboxen verpflichtet. Die Überwachung bzw. die Gewährleistung zum störungsfreien Tausch im EPP (Europäischer Palettenpool) wurde vertraglich vereinbart.
 

Mitte der 1970er Jahre hat die Deutsche Bundesbahn ihre Rechte der Zeichen DB, RAL-RG 993, ovales EUR und EPAL an den Europaletten und Eurogitterboxen „Gütegemeinschaft Paletten“ dem heutigen Europäischen Dachverband des EPAL übertragen und die Zeichen wurden somit markenrechtlich geschützt.
 

Mittlerweile gibt es vier verschiedene Marken (WORLD, EPAL, CHEP, LPR), die rechtsverbindlich eingetragen sind und unter denen Europaletten hergestellt werden. Bei allen handelt es sich um Holzpaletten, bei denen der konstruktive Aufbau die vom Anwender landläufig als „Europalette“ bezeichnete Palettenbauform ist. Der Stand der Technik wurde unter anderem in der Gebrauchsmusterschrift von Julius Hofer (Erbach (Odenwald)) vom Deutschen Patentamt unter der Nummer DE 1 935 973 U1 (Anlage 1) am 31. März 1966 veröffentlicht.
 

Heute wird diese oben genannte Palettenbauform unter verschiedenen Markennamen in standardisierten Baugrößen nach EN 13698-1 gefertigt und zumeist in dem vom Verbraucher als „Europalette“ bezeichneten Palettenformat 800 mm × 1200 mm am Markt angeboten.
 

Die Marke WORLD ist hierbei die jüngste der eingetragenen Marken für Holz-, Mehrweg- sowie Tauschpaletten.
 

Benutzung

Da Europaletten genormte Maße haben und in der Regel auf einer Wechselbrücke, einem Wechselaufbaubehälter oder einem Sattelzug geladen werden, kann man immer zwei Europaletten quer oder drei Europaletten längs verladen. Europaletten finden überall im Transportgewerbe Verwendung. In vielen Industriebetrieben sind die Verpackungsmaschinen auf Europaletten genormt.
 

Kennzeichnung

Eine Europoolpalette der Marke EPAL muss folgende Kennzeichnungen aufweisen, um als solche behandelt zu werden:

  • Die Kennzeichnung EPAL am linken Eckklotz. Sie ist nicht zwingend notwendig, sondern nur ein Qualitätszeichen, wird aber oft verlangt; in Italien fast ausschließlich
  • Den Hersteller-Code, eine Signierklammer der Prüfer und eine Kennzeichnung der zur Herstellung zugelassenen Bahn (z. B. „CH“ für die Schweiz)
  • Bei reparierten Europaletten einen runden Prüfnagel am mittleren Klotz auf einer der beiden Längsseiten
  • Das Zeichen des Europäischen Paletten-Pools EUR am rechten Eckklotz
Linker Klotz
  • EPAL mit ovaler Umrandung (EPAL = European Pallet Association e. V.)
Mittlerer Klotz
  • Kennzeichen des Unternehmens mit Umrandung z. B. „DB“ für die Deutsche Bahn AG
  • Herstellungsland z. B. „D“ für Deutschland
  • Güteprüfklammer (unter dem D) und ggf. Reparaturnagel
  • Ziffern: Nummer des Herstellers – Herstellungsjahr – Herstellungsmonat
  • IPPC-Kennzeichnung für schädlingsfreies Holz
Rechter Klotz
  • EUR-Markenzeichen mit ovaler Umrandung

Gewichtsbelastungen einer Europalette

Die EUR-Flachpalette kann höchstens 1000 kg auf einem Punkt sowie maximal 2000 kg bei gleichmäßiger Verteilung tragen. Beschädigte und damit nicht tauschfähige Paletten haben oft eine wesentlich geringere Belastbarkeit.
 

Qualitätsunterschiede

Man unterscheidet beim Europaletten-Tausch verschiedene Arten der Qualität, die für den jeweiligen Versender ausschlaggebend sind:

Neue Europalette
Direkt vom Hersteller an den Kunden geliefert. Üblich in der Lebensmittelindustrie sowie bei Arzneimitteln und sonstigen gegen Verschmutzung empfindliche Waren.
 
Neuwertige Europalette
Europalette, die in höchstens zwei Tauschvorgänge involviert war. Üblich bei Industriebetrieben, die ihre Verpackungsmaschinen auf Europaletten genormt haben. Unter anderem dürfen hier keine Holzsplitter von der Europalette abstehen oder fehlen.
 
Gebraucht/tauschfähige Europalette
Europalette, die aufgrund häufiger Benutzung bereits einige Mängel aufweist, etwa dunklere Holzfärbung oder kleine Absplitterungen. Diese Art wird bei den meisten Firmen und Speditionen benutzt.
 
Verbrauchte/nicht mehr tauschfähige Europalette
Bezieht sich auf eine verfaulte oder kaputte Europalette.
 
Reparierte Europaletten
Nicht mehr tauschfähige Europaletten werden von eingetragenen und von der EPAL lizenzierten Betrieben repariert. Solche Europaletten fallen wiederum in die Kategorie gebraucht/tauschfähig. Erkennen kann man reparierte Europaletten an einem runden Nagelsiegel im Mittelklotz, der ausschließlich von der EPAL vergeben wird.

In der Praxis weichen die Bewertungen insbesondere zwischen „tauschfähig“ und „nicht tauschfähig“ trotz einfacher Unterscheidungsregeln voneinander ab.